Vom Arzt verordnet – von den Krankenkassen bezahlt!
Rehabilitationssport wird nach §44 Sozialgesetzbuch IX gefördert. Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten! Auch hier erfüllen wir inhaltlich und personell die Voraussetzungen zur Förderung.
Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Gerade nach einer postoperativen Reha, sichert Reha–Sport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Die Qualität wird durch den Behindertensportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt.
Die Kurse sind betreuungspflichtig und daher an feste Zeiten gebunden. Der Mitgliedbeitrag liegt bei 30 € / Jahr.
Montag 10.00 Uhr 17.00 Uhr 18.30 Uhr
Dienstag 17.30 Uhr 19.00 Uhr
Mittwoch 10.00 Uhr 17.00 Uhr 18.30 Uhr
Donnerstag 18.00 Uhr 19.30 Uhr